Berufsverband der Oldtimer-Sachverständigen
„Nicht glänzen, sondern erkennen."
Der BDOSV steht für verbindliche Qualitätsstandards, fundierte Gutachten und die Wahrung automobiler Kulturgüter. Wir sind der erste Verband, der Oldtimer-Sachverständige auf einer belastbaren, rechtssicheren Basis zusammenführt.
Die wahre Identität des Oldtimers
Wir verstehen den automobilen Klassiker nicht nur als Fahrzeug, sondern als Zeitdokument, technisches Kunstwerk und kulturelles Erbe.
Mission & Philosophie
Historische Forschung trifft moderne Technologie: Wir prüfen alte Fachliteratur systematisch auf Übertreibungen und Fehlinterpretationen – für die objektive Wahrheit hinter dem Mythos.
Mehr erfahren Rechtliche GrundlageBGH-Urteil vom 23. Juli 2025
Mit dem Urteil VIII ZR 240/24 hat der Bundesgerichtshof die Spielregeln für Oldtimer-Bewertungen neu definiert – und dem BDOSV damit Recht gegeben.
Das Urteil im Detail Fachlicher AnsatzGutachten & Methodik
Eine Oldtimerbewertung ist kein „Preis raten". Sie ist das nachvollziehbare Herleiten eines Werts aus vier präzisen Bausteinen.
Zur Methodik„Nicht glänzen, sondern erkennen — Der BDOSV steht für die wahre Identität des Oldtimers."
Roberto Galifi · Präsident BDOSV
So entsteht ein belastbarer Wert
Jeder Schritt ist nachvollziehbar – fachlich prüfbar und praktisch brauchbar für Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Versicherung und Gericht.
Identifizierung
Typ, Variante, Spezifikation, Bauzeitraum, Seltenheit, historische Bedeutung.
Status
Dokumentierte Vorhalter, bedeutende Eigentümer, Provenienz – die nachweisbare Biografie.
Zustand
Substanz, Originalität, Qualität von Instandsetzungen – bewertet in Zustandsklassen 1–5.
Marktanalyse
Marktdaten, Vergleichsfälle, Plausibilisierung – nachvollziehbar und prüfbar.
Mitgliedschaft & Aufnahme
Der BDOSV ist selektiv. Mitglied wird, wer nachweislich qualifiziert ist und sich den Qualitätsstandards des Verbandes verpflichtet.
Ordentliches Mitglied
Für aktive Oldtimer-Sachverständige mit nachgewiesener Qualifikation und Verbandsanerkennung.
Antrag stellenVerbands- / Firmenmitglied
Für Verbände, Unternehmen und Institutionen, die den BDOSV unterstützen und kooperieren.
Antrag stellenFördermitglied
Für Anwälte, Juristen und sonstige Unterstützer des Verbandes ohne eigene Sachverständigentätigkeit.
Antrag stellenFragen zur Mitgliedschaft oder zu einem Gutachten?
Wir beantworten Ihre Fragen und melden uns innerhalb von 5 Werktagen.