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BDOSV Oldtimer-Sachverständige
Rechtliche Grundlage

BGH-Urteil vom 23. Juli 2025

Mit dem Urteil VIII ZR 240/24 hat der Bundesgerichtshof die Spielregeln für Oldtimer-Bewertungen neu definiert — und dem BDOSV damit Recht gegeben.

Das Urteil in einem Satz

Wer beim Verkauf eines Oldtimers eine Zustandsnote angibt — ob im Inserat, im Gutachten oder im Kaufvertrag — der macht damit eine verbindliche Aussage über den Fahrzeugzustand. Auch ein Gewährleistungsausschluss schützt nicht vor Haftung, wenn eine Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde.

Kernaussage

Was entschieden wurde

Eine Zustandsnote ist keine unverbindliche Meinungsäußerung. Sie ist aus Sicht eines verständigen Käufers eine konkrete Zusage zu Karosserie, Technik und Gesamtzustand. Wer Note 2 verspricht und ein Fahrzeug auf Note 3–4-Niveau übergibt, haftet.

Besonderheit

Warum Oldtimer besonders betroffen sind

Der BGH betont ausdrücklich, dass im Oldtimersegment Originalität, Restaurierungsqualität und Substanz wertbildende Faktoren sind — und damit eine noch höhere Verantwortung für denjenigen besteht, der eine Note vergibt.

Einordnung

Was das für den BDOSV bedeutet

Das Urteil bestätigt unsere Grundüberzeugung: Eine Zustandsnote ohne fundierte Grundlage ist kein Service — sie ist ein Risiko. Der BDOSV setzt auf standardisierte, transparente Bewertungsmethoden, die Zustandsnoten rechtssicher machen.

Die Konsequenz

Zustandsnoten brauchen eine belastbare Grundlage

Genau dafür existiert unsere Methodik: vier präzise Bausteine, die jede Note nachvollziehbar und prüfbar machen.