Mitgliedschaft & Aufnahme
Der BDOSV ist selektiv. Mitglied wird, wer nachweislich qualifiziert ist und sich den Qualitätsstandards des Verbandes verpflichtet.
Ordentliches Mitglied
Für aktive Oldtimer-Sachverständige mit nachgewiesener Qualifikation und Verbandsanerkennung.
Antrag stellenVerbands- / Firmenmitglied
Für Verbände, Unternehmen und Institutionen, die den BDOSV unterstützen und kooperieren.
Antrag stellenFördermitglied
Für Anwälte, Juristen und sonstige Unterstützer des Verbandes ohne eigene Sachverständigentätigkeit.
Antrag stellenVoraussetzungen für ordentliche Mitglieder
- Nachweis der Mitgliedschaft oder Anerkennung in einem anerkannten Verband (BVSK, VKS e.V. oder vergleichbar)
- Nachgewiesene Sachverständigentätigkeit, insbesondere im Bereich Oldtimer
- Anerkennung der Satzung und berufsethischen Grundsätze des BDOSV
- Der BDOSV behält sich vor, Nachweise (Urkunden, Zertifikate, Referenzen) anzufordern
- Sonderregelung für Laborexperten und Spezialisten bei klar definiertem Fachgebiet möglich
So läuft die Aufnahme
Antrag digital ausfüllen
Sie füllen den Aufnahmeantrag online aus und unterschreiben ihn direkt im Browser.
Prüfung durch den Vorstand
Wir prüfen Ihre Angaben und fordern bei Bedarf Nachweise an.
Rückmeldung in 5 Werktagen
Nach der Aufnahme erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für den internen Bereich und Ihr öffentliches Profil.
Jetzt Antrag stellen
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Wir melden uns innerhalb von 5 Werktagen.
Das Online-Formular ersetzt den Postweg vollständig – inklusive rechtsgültiger digitaler Unterschrift.